HILFEN ZUR ERZIEHUNG

Hilfen zur Erziehung unterstützen Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Eltern und Pflegeeltern in
schwierigen Lebenslagen. Zur Beratung und Beantragung von diesen Hilfen wenden Sie sich bitte
an Ihr zuständiges Jugendamt.


Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung leisten wir folgende
ambulante Hilfe:


§ 27.2 Beratungsangebote nach dem KJHG
  • Beratung und Begleitung von Herkunftseltern
  • Clearing
  • Aufsuchende Beratung
  • Unterstützung bei der Klärung von Umgangsfragen
§ 30 Erziehungsbeistand
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 41 Hilfe für junge Volljährige
§ 37 Beratung und Begleitung von Pflegeeltern
      
Sie sind Eltern und Leben in Trennung, können sich aber nicht einigen,
wie sie den Umgang mit dem Kind / den Kindern gestalten können?
Wir unterstützen Sie, unter anderem zu folgenden Themen ins Gespräch zu kommen und
Lösungen zum Wohl ihres Kindes / ihrer Kinder zu erarbeiten:
  • Schließen von Umgangsvereinbarungen
  • Planung von Wochenend- und Alltagsgestaltung
  • Feriengestaltung
  • Einigung zu Erziehungsproblemen