HILFEN ZUR ERZIEHUNG

Hilfen zur Erziehung unterstützen Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Eltern und Pflegeeltern in
schwierigen Lebenslagen. Zur Beratung und Beantragung von diesen Hilfen wenden Sie sich bitte
an Ihr zuständiges Jugendamt.


Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung leisten wir folgende
ambulante Hilfe:


§ 27.2 Beratungsangebote nach dem KJHG
  • Beratung und Begleitung von Herkunftseltern
  • Clearing
  • Aufsuchende Beratung
  • Unterstützung bei der Klärung von Umgangsfragen
§ 30 Erziehungsbeistand
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 41 Hilfe für junge Volljährige
§ 37 Beratung und Begleitung von Pflegeeltern
        
Inhalt unserer Arbeit ist das Erstellen einer Bedarfsanalyse (Gespräche mit Eltern, Kindern, Ärzten,
Einrichtungen, Therapeuten/ Beobachtungen/ sozialpädagogische Diagnostikverfahren/ Beobachtung
und eine Analyse der Versorgungsstruktur (z.B. Sind Gelder zur Finanzierung des Alltags vorhanden?
Wie ist die Grundversorgung der Kinder?).
Je nach Auftrag des Jugendamtes dauert das Clearing ca. 6-10 Wochen. Am Ende gibt es einen
Bericht an das Jugendamtmit dem Blick auf folgende Schwerpunkte/ Themen:
  • Kindeswohlgefährdung ja/nein?
  • Welche Form der Hilfe wird benötigt?
  • Wo wird Hilfe benötigt und von welchen Personen in Familie?
  • Welche Stärken und Motivationen liegen vor?
Während der ganzen Zeit erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und allen Beteiligten.