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HILFEN ZUR ERZIEHUNG
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Hilfen zur Erziehung unterstützen Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Eltern und Pflegeeltern in
schwierigen Lebenslagen. Zur Beratung und Beantragung von diesen Hilfen wenden Sie sich bitte
an Ihr zuständiges Jugendamt.
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Hilfen zur Erziehung unterstützen Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Eltern und Pflegeeltern in
schwierigen Lebenslagen. Zur Beratung und Beantragung von diesen Hilfen wenden Sie sich bitte
an Ihr zuständiges Jugendamt.
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Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung leisten wir folgende
ambulante Hilfe:
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§ 27.2 Beratungsangebote nach dem KJHG
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 41 Hilfe für junge Volljährige
§ 37 Beratung und Begleitung von Pflegeeltern
ambulante Hilfe:
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§ 27.2 Beratungsangebote nach dem KJHG
- Beratung und Begleitung von Herkunftseltern
- Clearing
- Aufsuchende Beratung
- Unterstützung bei der Klärung von Umgangsfragen
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 41 Hilfe für junge Volljährige
§ 37 Beratung und Begleitung von Pflegeeltern
Inhalt unserer Arbeit ist das Erstellen einer Bedarfsanalyse (Gespräche mit Eltern, Kindern, Ärzten,
Einrichtungen, Therapeuten/ Beobachtungen/ sozialpädagogische Diagnostikverfahren/ Beobachtung
und eine Analyse der Versorgungsstruktur (z.B. Sind Gelder zur Finanzierung des Alltags vorhanden?
Wie ist die Grundversorgung der Kinder?).
Je nach Auftrag des Jugendamtes dauert das Clearing ca. 6-10 Wochen. Am Ende gibt es einen
Bericht an das Jugendamtmit dem Blick auf folgende Schwerpunkte/ Themen:
Einrichtungen, Therapeuten/ Beobachtungen/ sozialpädagogische Diagnostikverfahren/ Beobachtung
und eine Analyse der Versorgungsstruktur (z.B. Sind Gelder zur Finanzierung des Alltags vorhanden?
Wie ist die Grundversorgung der Kinder?).
Je nach Auftrag des Jugendamtes dauert das Clearing ca. 6-10 Wochen. Am Ende gibt es einen
Bericht an das Jugendamtmit dem Blick auf folgende Schwerpunkte/ Themen:
- Kindeswohlgefährdung ja/nein?
- Welche Form der Hilfe wird benötigt?
- Wo wird Hilfe benötigt und von welchen Personen in Familie?
- Welche Stärken und Motivationen liegen vor?
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Kontakt
Tannentraße 2, Haus A
01099 Dresden
0351 / 856 79 74
0351 / 856 79 75
Fleur Wehowsky: 0152 / 02 08 45 31
Kerstin Wachsmann: 0172 / 76 40 471
wwdresden@web.de
www.konfliktberatung-sachsen.de
Tannentraße 2, Haus A
01099 Dresden
0351 / 856 79 74
0351 / 856 79 75
Fleur Wehowsky: 0152 / 02 08 45 31
Kerstin Wachsmann: 0172 / 76 40 471
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