HILFEN ZUR ERZIEHUNG

Hilfen zur Erziehung unterstützen Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Eltern und Pflegeeltern in
schwierigen Lebenslagen. Zur Beratung und Beantragung von diesen Hilfen wenden Sie sich bitte
an Ihr zuständiges Jugendamt.


Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung leisten wir folgende
ambulante Hilfe:


§ 27.2 Beratungsangebote nach dem KJHG
  • Beratung und Begleitung von Herkunftseltern
  • Clearing
  • Aufsuchende Beratung
  • Unterstützung bei der Klärung von Umgangsfragen
§ 30 Erziehungsbeistand
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 41 Hilfe für junge Volljährige
§ 37 Beratung und Begleitung von Pflegeeltern
     
Wir beraten Eltern deren Kinder bei Pflegeeltern oder in Einrichtungen der stationären
Kinder- und Jugendhilfe leben.
Themen können unter anderem sein:
  • Beratung der Herkunftseltern zur Situation und zur Veränderung der Umstände, warum die
    Kinder zu Pflegeeltern gekommen sind
  • Beratung zur Beziehungsarbeit mit den Kindern und Pflegeeltern
  • Arbeit zum Verlust und gegebenenfalls zur Rückführung des Kindes
  • Beratung der Herkunftseltern zur Situation, zur Beziehung zu Kind und Pflegeeltern
  • Arbeit mit Allen zum Wohl des Kindes
  • Beratung bei Krisen
  • Arbeit mit anderen Hilfe- und Fördereinrichtung, Kooperation mit allen am Problem beteiligten
  • Arbeit zum Rollenverständnis und zu Elternpflichten der Herkunftseltern
  • Beratung zu Lebens- und Alltagsplanung, sowie an zu Rückführung nötigen Grundlagen und
    Strukturen für das Kind/ die Kinder
  • Arbeit mit und an Netzwerken für die Herkunftseltern und das Kind
  • Beratung zu Bindungsverhalten des Kindes zu Herkunfts- und Pflegeeltern/ Unterstützung bei der
    Vereinbarung und Gestaltung von Kontakten
  • Unterstützung bei der Kommunikation