HILFEN ZUR ERZIEHUNG

Hilfen zur Erziehung unterstützen Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Eltern und Pflegeeltern in
schwierigen Lebenslagen. Zur Beratung und Beantragung von diesen Hilfen wenden Sie sich bitte
an Ihr zuständiges Jugendamt.


Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung leisten wir folgende
ambulante Hilfe:


§ 27.2 Beratungsangebote nach dem KJHG
  • Beratung und Begleitung von Herkunftseltern
  • Clearing
  • Aufsuchende Beratung
  • Unterstützung bei der Klärung von Umgangsfragen
§ 30 Erziehungsbeistand
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 41 Hilfe für junge Volljährige
§ 37 Beratung und Begleitung von Pflegeeltern
    
Wir beraten Menschen, die sich entschieden haben, als Pflegeeltern tätig zu sein.
Themen können unter anderem sein:
  • Beratung der Pflegeeltern zur Situation, zur Beziehung zu Kind und Herkunftseltern
    Beratung bei Krisen
  • Arbeit mit anderen Hilfe- und Fördereinrichtung das Kind betreffend,
    Kooperation mit allen amProblem beteiligten
  • Arbeit zu dem Rollenverständnis und wichtigen Abgrenzungen der Pflegeeltern
  • Beratung zu Lebens- und Alltagsplanung mit dem Kind
  • Beratung zum Bindungsverhalten des Kindes zu Herkunfts- und Pflegeeltern
  • Unterstützung bei der Kommunikation
  • Verständnis für die Lebenssituation und Familienmodelle der Herkunftseltern schaffen